
Ab 2006 ist für Gebäude oder Gebäudeteile der Energieausweis (Energiepass) vorgeschrieben Info
Mit der Beweissicherung wird der Istzustand eines Bauwerkes oder einer Baustelle erfasst und in einem Gutachten festgehalten. So kann zu einem späteren Zeitpunkt der Beweis über diesen ehemaligen Istzustand erbracht werden. Vor einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren stelle ich den zu beweisenden Sachverhalt sachkundig dar - der zu beweisende Sachverhalt muss nämlich im Beweisantrag für das Gericht genau und möglichst fachkundig beschrieben werden.
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